Friday, June 17, 2011

USA: Zwei Reproduktionsmediziner hören auf die Stimme ihres Gewissens

Der eine Arzt kündigte, weil die künstliche Befruchtung das Ideal der Ehe zerstört; der andere trieb auf Wunsch der Mutter bei einer Achtlingsschwangerschaft keine überzähligen ungeborenen Kinder ab. Von Edith Breburda


Chicago (kath.net) Anthony Caruso, berühmter Reproduktionsmediziner aus Chicago, kündigte seine Stelle, nachdem er realisierte, dass künstliche Befruchtung der falsche Weg ist, kinderlosen Ehepaaren zu helfen.

"Ich kann Ihnen nicht sagen wie sehr es mir in der Seele leid tut anderen Leuten geschadet zu haben" betonte Caruso gegenüber EWTN, dem katholischen Fernsehsender der USA. Der Reproduktionsmediziner war eine Kapazität auf seinem Gebiet, sein Anliegen unterschied sich nicht von dem seiner Kollegen, den sehnlichsten Wunsch vieler Paare zu erfüllen, Kinder bekommen zu können, damit sie glücklich werden. Mit Entsetzen stellte der Endokrinologe jedoch fest, daß er mit seiner Arbeit an der zunehmenden Objektivierung bzw. Vergegenständlichung von Kindern teilnimmt. Als Caruso seinen Kollegen dies offenbarte. erntete er dafür nur Hohn uns Spott. Trotz allem war der Arzt bestürzt, so viele Menschen in die Irre geführt zu haben. In einer Ehe opfert man sich für den anderen, so der Experte. Künstliche Befruchtung zerstört dieses Ideal, denn nun kann ein Mensch selbst bestimmen, wann und wie viele Kinder er haben will. Caruso zog seine Konsequenzen und kündigte seine Stelle.

EWTN News berichtete am 9. Juni 2011 auch über Michael Kamrava, der seine Lizenz als Arzt am 1. Juli 2011 verlieren wird. Kamrava assistierte im Januar 2009 Nadya Suleman und implantierte alle ihre durch künstliche Befruchtung erzeugten Embryonen in den Mutterleib. Die geborenen Achtlinge erregten damals das Aufsehen der Welt. Medizinethiker waren damals geschockt, als die Mutter im Januar 2009 in Los Angeles acht Babys auf die Welt brachte. Der Fertilisationsklinik im berühmten Beverly Hill stand daraufhin ein Gerichtsverfahren ins Haus. Die kalifornische Gesundheitsbehörde prüfte, ob der behandelnde Arzt Kamrava seine medizinische Fürsorgepflicht verletzt hat, da die künstliche Familienplanung normalerweise nur zwei oder drei Embryos für eine Einpflanzung vorsieht.

Die 33 jährige alleinerziehende Mutter hatte bereits 5 Kinder. Auch diese kamen durch künstliche Befruchtung auf die Welt. Die Mutter wollte, dass alle ihre durch In-Vitro-Fertilisation erzeugten Embryos eingepflanzt werden. Sie wollte nicht, dass die Ärzte selektieren, wer ihr Kind werden darf und wer nicht. Auch später, als sie erfuhr, daß sie acht Kinder bekommt, wollte sie nicht, dass eines ihrer Kinder abgetrieben wird. Schon immer hatte sie den Wunsch eine große Familie zu haben, verteidigte sich die werdende Mutter. Sie erachtete es als schmerzlicher, ein Kind durch eine Abtreibung zu verlieren, als alle acht zur Welt zu bringen. Die Achtlinge, die per Kaiserschnitt zur Welt kamen und die alle überlebten, erregten großes Aufsehen in der Presse. Man redete von Kinderwahn anstatt Kinderwunsch. Unter die gleiche Kategorie zählte man 60- oder 70-jährige werdende Mütter, die Designer-Babys zur Welt bringen, oder Eltern, die ein Kind nur deshalb empfangen, weil sie einen Spender für ein anderes bereits vorhandenes krankes Kind brauchen. Künstliche Befruchtung macht es möglich, ein Geschwisterkind zu zeugen und auszuwählen, das sich als Zell- und Organspender eignet.

Dass die Mutter der Achtlinge ihre insgesamt 14 Kinder nur mit Hilfe staatlicher Unterstützung aufziehen konnte, hatte für heftige Empörung gesorgt. James Gifro, Professor für Gynäkologie und Geburtshilfe der New Yorker Universität verteidigte sich damals. “Es sei nicht seine Aufgabe, Leuten zu sagen, wie viele Kinder sie bekommen dürfen. Er sei Arzt und nicht Polizist”.

Eigentlich hatte die Mutter der Achtlinge nur konsequent das getan, was die In-Vitro- Fertilisations-Technik bietet. Warum sollte man den Ärzten plötzlich ihre Approbation entziehen, wo sie doch ihren Lebensunterhalt mit diesem für sie tagtäglichem “Geschäft” verdienen? Die Öffentlichkeit war der Meinung man hätte die Mediziner verpflichten sollen, überzählige ungeborene Kinder abzutreiben. Der Wunsch der Mutter hätte in keinem Fall ausschlaggebend sein dürfen, da es ja letztendlich auch um das Wohl der einzelnen Babys ging. Die Ansicht, daß weniger Babys eine bessere vorgeburtliche Entwicklung durchlaufen, hätte der Mutter einleuchten müssen. Egal, ob es darüber Daten gibt oder nur Theorien. Man wollte die Gynäkologen nun regresspflichtig machen, damit sie und nicht die Steuerzahler für den Unterhalt der Achtlinge aufkommen. Darf ein Arzt einer Mutter ihr Recht auf Reproduktion verweigern? Handelt es sich um einen Skandal, heraufbeschworen von dem mitschuldigen medizinischen Personal?. Ist unsere Weltanschauung diesbezüglich gespalten und mißt man mit zweierlei Maß? Bisher schien es die Öffentlichkeit kaum zu interessieren, daß mit Steuergeldern ganz selbstverständlich Abtreibungen und humane embryonale Stammzellenforschung finanziert werden.

Ist der Elternwunsch entscheidend und bietet die Reproduktionsmedizin Eltern die technische Möglichkeit für Designerkinder und damit indirekt auch eine Rechtfertigung für eine Mutter, ihr Kind im Mutterschoß zu töten? Es scheint ein Dilemma zu sein, weil man entweder auf das Wohl der Kinder schaut, oder auf das Recht der Eltern. Medzinethiker waren besorgt um das Wohlergehen der acht Babys, man scheint aber nicht betroffen, wenn Embryos ausselektiert und entsorgt werden da ihre Augen blau anstatt braun sind (s. E.Breburda, Verheissungen der neuesten Biotechnologien, Christiana Verlag, 2010). 

Friday, June 10, 2011

NEUES PROSTAGLANDIN-PRÄPARAT IN AMERIKA ZUGELASSEN

Hochgefährliche Anwendung auch für Abtreibungen „zu Hause“ ohne Arzt intendiert

Von Dr. Edith Breburda

NEW YORK, Freitag, 10. Juni 2011 (ZENIT.org). - Misoprostol, ein neues Medikament, angewandt in der Geburtshilfe, wurde am 3. Juni 2011 von der Weltgesundheitsorganisation WHO in New York für die USA zugelassen. Es soll eingesetzt werden bei Frauen, um nachgeburtliche Blutungen zu stillen und kann so vielen Frauen das Leben retten, sagt das WHO-Statement. Es ist aber auch für selbstinduzierte Abtreibungen zugelassen.

Ärzte sprechen von einer Wunderdroge, die Frauen im Wochenbett das Leben rette. Das Präparat muss weder kühl gelagert, noch mit einer Spritze steril verabreicht werden.
Maternal Life International (Mütterliches Leben International) zeigt sich eher skeptisch, denn die Frauensterblichkeit in medizinisch unterversorgten Gebieten liegt sowieso höher. Misoprostol erweckt nun den Eindruck, die Sterblichkeit der Mütter im Wochenbett in derartigen Gegenden zu verringern, was jedoch nicht der Fall ist.

Dr. Joe DeCook, ein Arzt der Pro-Life Bewegung Amerikas, vergleicht das Präparat mit dem Rauschmittel Morphin: „Es kann benutzt werden, um Gutes oder auch Schlechtes zu tun."
In Deutschland wurde Misoprostol im Januar 2006 vom Markt genommen. Es war nur für die Behandlung von Magen-Darmkrebs zugelassen. Für eine andere Indikation hatte der Hersteller nie einen Antrag gestellt, trotz zahlreicher Studien, die einen Einsatz in der Gynäkologie und Geburtshilfe sinnvoll erscheinen ließen.

Die WHO hatte aufgrund der guten Erfahrungen mit dem „umgewidmeten Offlabel- Medikament“ dieses bei Indikationen wie Zervixpriming (Erweiterung der Zervix) und bei der Geburtseinleitung zugelassen (siehe Frauenarzt 2003, 8:882-5 und Homepage).
Immer öfter wird der spontane Wehenbeginn nicht mehr abgewartet. Obwohl die WHO (Fortaleza-Konsensus-Konferenz, 1985) in ihrer „Mutterfreundlichen Kindergeburtsinitiative"(Mother-friendly Childbirth Initiative) davor warnt, eine Technisierung der Geburten aus Gründen der Praktikabilität und ohne medizinische Indikation zu „erzwingen". Frauen sprechen in Internetforen über das schlimmste Erlebnis, das sie mit einer „induzierten", vorangetriebenen Geburt je hatten.

In der Geschichte der Frauenheilkunde wurden ursprünglich Prostaglandine, d. h. induzierte medizinische Verfahren angewendet, um eine Geburtseinleitung im Rahmen der medikamentösen Abtreibung im ersten und zweiten Trimenon vorzunehmen.

Die Weltgesundheitsorganisation fürchtet nun, dass das am 3. Juni 2011 für den US Markt zugelassene Präparat Misoprostol von nicht medizinisch geschulten Frauen angewendet wird, um eine Abtreibung „zu Hause" durchzuführen. Damit könnte es für diejenigen, die es einnehmen, auch gewisse Risiken bergen. Das neue Präparat wurde für den Privatgebrauch freigegeben, aber gerade in ländlichen Gebieten der USA, wo die Gesundheitsversorgung suboptimal ist und keine Notaufnahmeeinrichtungen vorhanden sind, könnte die nicht medizinisch überwachte Einnahme von Misoprostol zum Problem werden.

Die Intention ist, dass mit dem neuen Präparat eine Abtreibung ohne den Arzt vorgenommen werden kann. In Vietnam waren 1.734 Frauen in die Vorversuche für das Medikament involviert. Abtreibungen wurden bis zum 63. Schwangerschaftstag durchgeführt, ohne das Mitwirken eines Arztes.

Die WHO und die Bundesarzneimittelzulassungsbehörde der Vereinigten Staaten versichern, daß das neue Präparat bald weltweit im Handel sein wird.
Gynuity, eine Organisation, die sich für die Aufklärung der Bevölkerung bezüglich Reproduktionsmedizin einsetzt und in den USA arbeitet, unterstützt selbstinduzierte Abtreibungen und versucht, sie in ein positives Licht zu stellen. 2009 wurde berichtet, dass sich Gynuity gegen Gesetze ausspricht, die die Personenwürde des ungeborenen Kindes hervorheben wollen. Etwas besorgt war die Organisation über eine eigene Studie, die 2002 zeigte, dass Misoprostol Geburtsfehler beim Ungeborenen hervorrufen kann, wenn das Kind die eigene Abtreibung „überleben" sollte. Meistens handelt es sich um Klumpfüße, Gesichtsnervenabnormalitaeten und nicht vollständig ausgebildete Finger.

Ein Viertel der medikamentös induzierten Abtreibungen schlagen fehl und benötigen dringend eine medizinische Versorgung. Vor allem Abtreibungen, die nach der 7. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden, setzen das Leben der Mutter auf das Spiel.
*Die Autorin ist als Biomedizinexpertin in Madison, der Metropole der US-Stammzellenforschung, tätig. Im deutschen Sprachraum veröffentlichte sie neben der Autorentätigkeit für die Lebensschutzorganisation ALfA unter anderem das Buch:
Edith Breburda: Die Verheißungen der neuesten Biotechnologien, Stein am Rhein, Christiania Verlag 2010.

TOLERANZ UM JEDEN PREIS?

Amerikanische Katholiken sind besorgt um ihre Religionsfreiheit

Von Dr. Edith Breburda

ROCKFORD, Freitag, 10. Juni 2011 (ZENIT.org). - Amerikanische Katholiken sind besorgt, dass ihnen ihre religiösen Freiheiten immer mehr genommen werden. Grund für diese Annahme ist ein neues Gesetz, erlassen vom Bundesstaat Illinois. Im Mittleren Westen der USA hat am 26. Mai 2011 die Diözese von Rockford beschlossen, aus einem Adoptionsprogramm für Kinder auszusteigen. Die Diözese will keine Kinder an unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare vermitteln. In Texas beschloss ein Richter, dass während einer Abschlussfeier der High-School Worte religiösen Inhaltes nicht benutzt werden dürfen, da ein Elternpaar der Meinung war, dass ein Gebet ihrem Sohn sowie allen Teilnehmern schade.
Am 26. Mai erklärte die Diözese von Rockford, Illinois, in einer Pressekonferenz, dass ihre Wohlfahrtsorganisation „Catholic Charities" in Zukunft keine Adoptionsvermittlungen sowie Pflegeeltern-Dienste mehr in ihren Geschäftsstellen anbieten werde. Am 1. Juni 2011 trat das "Illinois Religious Freedom Protection and Civil Union Act"-Gesetz in Kraft. Es legalisiert gleichgeschlechtliche Partnerschaften und unverheiratete Liaisonen. Den Lebensgefährten sollen so alle Rechten zukommen, die normalerweise Ehepartner haben. Das Gesetz zwingt katholische Mitarbeiter, Kinder an unverheiratet zusammenlebende Paare sowie an gleichgeschlechtliche Partner zu vermitteln. Die katholische Wohlfahrtsorganisation wird unter anderem mit 7.5Millionen US $ aus Staatsgeldern finanziert, und so muss die Diözese den Landesgesetzen Folge leisten, wenn sie weiterhin Adoptionen vermitteln oder sogenannte „Pflegeeltern-Dienste" in Ihren Geschäftsstellen anbieten will.
Die Versuche der katholischen Einrichtungen, Paare, die nicht im Einklang mit der Lehrmeinung der Kirche stehen, an andere Agenturen verweisen zu dürfen, scheiterte. Die Diözesansprecherin Penny Weigert bedauerte es sehr, dass der Staat von Illinois nicht einlenke, obwohl viele religiöse Gemeinschaften die Gesetzgeber sprichwörtlich angefleht hätten.
Seit über 100 Jahren bietet Catholic Charities einen Adoptionsservice und Pflegefamilien-Service an. Momentan arbeitet die Agentur mit etwa 350 Familien der Diözese zusammen. 58 Mitarbeiter werden nun ihre Stellen verlieren, da die Angestellten nicht gegen ihr Gewissen oder gegen die Lehrmeinung der Kirche handeln wollen. So schwer es für die Diözese war, diese Entscheidung zu treffen, sie will sich nicht vom Staat diktieren lassen und ihre Moralvorstellungen des Geldes wegen hinten an stellen.
In einem anderen Bundestaat der USA, in San Antonio in Texas, fanden die Stimmen des atheistischen Elternpaares Christa und Danny Schultz hingegen sehr viel Beachtung. Sie waren besorgt, dass ihrem Sohn Schaden zugefügt werde, wenn er mit Worten wie Gott oder Gebet bei seiner Schulabschlussfeier konfrontiert würde. Chef-US-Bezirksrichter Fred Biery's entschied daraufhin, dass bei der Graduiertenfeier der Oberschule, die am 4. Juni 2011 stattfand, keinerlei Gebet gesprochen werden durfte und auch nicht der Name Gott oder ein Amen erwähnt werden sollte, da dies den Teilnehmern der Feier schaden würde.
Jedem, der diesem Urteilsspruch zuwider handelt, droht eine Gefängnisstrafe. Aufgeregte amerikanische Katholiken kommentieren, dass dies dem ersten Staatsgesetz der Meinungsfreiheit widerspräche.
„Wir können das tun, was wir wollen und sollten nicht darauf achten müssen, gewisse Dinge nur tun zu dürfen, wenn es dem Anderen auch genehm ist. Katholischen Christen darf es nicht verboten werden das zu tun, was ihre Religion ausmacht. Ein Christ spricht ganz natürlich jeden Tag vom lieben Gott und keiner hat das Recht, ihn gesetzlich zu belangen, wenn er nicht den Mund hält", erläuterte ein Journalist.
*Die Autorin ist als Biomedizinexpertin in Madison, der Metropole der US-Stammzellenforschung, tätig. Im deutschen Sprachraum schreibt sie unter anderem für die Lebensschutzorganisation ALfA. 

USA: Toleranz


USA: Toleranz für jeden – außer für Katholiken?



Amerikanische Katholiken sind besorgt, dass ihnen immer mehr Freiheiten genommen werden.

Von Edith Breburda


Rockford (kath.net) Amerikanische Katholiken sind besorgt, dass ihnen ihre religiösen Freiheiten immer mehr genommen werden. Grund für die Annahme ist ein neues Gesetz, erlassen vom Bundesstaat Illinois. Im Mittleren Westen der USA hat am 26. Mai 2011 die Diözese von Rockford beschlossen aus einem Adoptionsprogramm für Kinder auszusteigen. Die Diözese will keine Kinder an unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare vermitteln. In Texas beschloss ein Richter, dass während einer Abschlussfeier der High-School, Worte religiösen Inhaltes nicht benutzt werden dürfen, da ein Elternpaar der Meinung war, dass ein Gebet ihrem Sohn, sowie allen Teilnehmern schadet  Rockford Illinois-am 26. Mai erklärte die Diözese von Rockford, Illinois in einer Pressekonferenz, dass ihre Wohlfahrtsorganisation "Catholic Charities" in Zukunft keine Adoptionsvermittlungen sowie Pflegeeltern- (foster care) Dienste mehr in ihren Geschäftsstellen anbietet. Am1. Juni 2011 trat das "Illinois Religious Freedom Protection and Civil Union Act"- Gesetz in Kraft. Es legalisiert gleichgeschlechtliche Partnerschaften und unverheiratete Verbindungen. Den Lebensgefährten sollen so alle Rechten zukommen, die normalerweise Ehepartner haben. Das Gesetz zwingt katholische Mitarbeiter, Kinder auch an unverheiratet zusammenlebende Paare sowie an gleichgeschlechtliche Partner zu vermitteln. Die Katholische Wohlfahrts-organisation wird unter anderem mit 7.5Millionen US-$ aus Staatsgeldern finanziert und so muss die Diözese den Landesgesetzen Folge leisten, wenn sie weiterhin Adoptionen vermitteln oder sogenannte "Pflegeeltern-Dienste" in ihren Geschäftsstellen anbieten will. 

Seit über 100 Jahren bietet Catholic Charities einen Adoptionsservice und Pflegefamilien-Service an. Momentan arbeitet die Agentur mit etwa 350 Familien der Diözese zusammen. 58 Mitarbeiter werden nun ihre Stellen verlieren, da die Angestellten nicht gegen ihr Gewissen, oder gegen die Lehrmeinung der Kirche handeln wollen. So schwer es für die Diözese war, diese Entscheidung zu treffen, sie will sich nicht vom Staat diktieren lassen und ihre Moralvorstellungen des Geldes wegen hinten an stellen. 

Die Versuche der Katholischen Einrichtungen, Paare, die nicht im Einklang mit der Lehrmeinung der Kirche stehen, an andere Agenturen verweisen zu dürfen scheiterte. Penny Weigert, die Diözesansprecherin bedauert es sehr, dass der Staat von Illinois nicht einlenkte, obwohl viele religiöse Gemeinschaften die Gesetzgeber sprichwörtlich angefleht haben. 

Kardinal Francis George von Chicago sowie die Katholische Konferenz des Staates Illinois versuchten ihrerseits, das neue Gesetz anzufechten, da es den Status der Ehe in der Öffentlichkeit herabsetzt und den Service der Katholischen Wohlfahrt bezüglich Adoption und "foster care" beschneidet. Leider war bisher jeder Einspruch erfolglos. Die Catholic Charities-Organisationen der Diözesen von Peoria, Springfield und Joliet folgten am 7. Juni 2011 dem Beispiel von Rockford. Führende Mitglieder der Diözesen wollen jetzt noch einmal versuchen, gegen das neue Gesetz zu klagen, aus Sorge um die vielen Waisenkinder, die letztendlich die Leidtragenden sind. Die Frage ist, ob eine neugegründete Privatagentur mit Staatsgeldern unterstützt werden würde, wenn sie Adoptionen nur an die Eltern vermitteln, welche ihren "Vorstellungen" entsprechen. Religiöse Wohltätigkeitsorganisationen bieten von jeher legale soziale Dienste an. Noch nie hat die Meinung Andersgesinnter sie dazu gezwungen, ihren Service aufzugeben. 



Gefängnisstrafe für Gebet 

In einem anderen Bundestaat der USA, in San Antonio in Texas, fanden die Äußerungen des atheistischen Elternpaares Christa und Danny Schultz sehr viel Beachtung. Sie waren besorgt, dass ihrem Sohn Schaden zugefügt wird, wenn er mit Worten wie Gott oder Gebet bei seiner Schulabschlußfeier konfrontiert würde. Chef- US-Bezirks-Richter Fred Biery entschied daraufhin, dass bei der Graduiertenfeier der Oberschule keinerlei Gebet gesprochen werden darf und auch nicht das Wort „Gott“ oder ein „Amen“ erwähnt werden soll, da dies den Teilnehmern der Feier schaden würde. Jedem, der diesem Urteilsspruch zuwiderhandelt, wird mit einer Gefängnisstrafe gedroht. Amerikanische Katholiken kommentieren, dass dieses dem Ersten Staatsgesetz der Meinungsfreiheit widerspricht. "Wir können das tun was wir wollen und sollten nicht darauf achten müssen gewisse Dinge nur tun zu dürfen wenn es dem Anderen auch genehm ist. Katholischen Christen darf es nicht verboten werden, das zu tun, was ihre Religion ausmacht. Ein Christ spricht ganz natürlich jeden Tag vom lieben Gott und keiner hat das Recht, ihn gesetzlich zu belangen, wenn er nicht den Mund hält", erläutert beispielsweise ein anonymer Journalist auf der "Konservative T&T" Internetseite. 

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