Thursday, July 28, 2011

Wie es christlichen Standesbeamten und den Kindern ergeht

New York erlaubt die Homo-„Ehe“. Christliche Standesbeamte kündigen. Und neue Probleme um das Sorgerecht der Kinder treten auf, wenn sich die gleichgeschlechtlichen Partner wieder trennen. Von Edith Breburda


New York (kath.net) Das neue New Yorker Gesetz zur homosexuellen „Ehe“ vom 24. Juli 2011 wurde euphorisch gefeiert. Das Standesamt blieb den ganzen Tag offen. Wer in New York heiraten will, muss sonst zwischen der Ausstellung der Ehelizenz und der Ehe-Zeremonie 24 Stunden warten. Doch am Sonntag war alles anders. 

Mehr als 60 Richter und viele Freiwillige boten 823 homosexuellen Paaren an, sie zu "verehelichen", und zwar ohne Wartezeit. Eigentlich ist das Standesamt am Sonntag geschlossen, aber viele Beamte machten eine Ausnahme, um - wie sie sagen - diesen "historischen Tag" zu feiern.
Einen Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes klagten ein Vertreter des New Yorker "Vereins der Verfassungsmäßigen Freiheit" und ein Rabbi gegen das neue Gesetz mit dem Argument, das Gesetz sei viel zu schnell durchgezogen worden. Die übliche Warteperiode von drei Tagen zwischen der Vorstellung eines neuen Gesetzes und der Abstimmung wurde zudem nicht eingehalten. In der Debatte wurden nur Gesetzes-Befürworter zugelassen.Christliche Standesbeamte kündigen
Doch was passiert mit Standesbeamten, die dem neuen Gesetz in New York kritisch gegenüber stehen? Manche können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, einer gleichgeschlechtlichen "Heirats“-Zeremonie vorzustehen.
Rosemary Centi, eine Katholikin, trat am 24 Juni, als das neue Gesetz in Kraft trat, von ihrer Stelle zurück, berichtete CBS 6 News. Zehn Jahre lang hatte sie Ehen geschlossen. 
Ihr Chef äußerte sein Unbehagen gegenüber Centis Entscheidung. "Ich war überrascht, wir alle legen einen Eid ab, der Bevölkerung zu dienen und versprechen, den Gesetzten zu folgen", betonte Ken Runion gegenüber CBS 6 News. "Egal welche persönliche Einstellung wir haben - gleichgeschlechtliche Ehen sind nun einmal legal und wir müssen diesen Gesetzen Folge leisten." 
Auch Laura Fotusky berichtet: "Ich kann nicht meine Unterschrift unter etwas setzten, das gegen Gott ist. In der Bibel steht, dass Gott die Ehe zwischen Mann und Frau geschaffen hat; die Ehe ist ein göttliches Geschenk, das die Familie und Kultur schützt." 
Von Befürwortern des neuen Gesetzes werden solche Einwände als religiöser Fanatismus abgetan. "Es muss hart für solche bigotte Menschen sein, die sich als Märtyrer fühlen und mit der Bibel argumentieren", schreibt Kaili Joy Gray in Daily Kos Media LLC. 
Zudem ist mehr und mehr zu beobachten, dass in den USA Homo-„Eheleute“ bevorzugt behandelt werden, um Kinder zu adoptieren. Katholische Einrichtungen, die sich weigern, Kinder an gleichgeschlechtliche Paare zu vermitteln, verlieren ihre staatlichen Zuschüsse. 
Trennung und Sorgerechtsstreit um die Kinder
Kinder, die durch künstliche Befruchtung erzeugt wurden, sind die Leidtragenden, wenn eine solche Partnerschaft auseinander geht. Gerichte können beschließen, ob das Kind dem nicht-biologischen Elternteil oder der Mutter zugesprochen wird. Geburtsmütter kämpfen um das Sorgerecht ihrer durch künstliche Befruchtung entstandenen Kinder.
Key Mullen und ihre Partnerin Michele Hobbs wollten 2003 ein Kind durch künstliche Befruchtung bekommen; Hobbes fungierte als Mit-Elternteil (coparented), während Mullen das Kind austrug. 
2007 trennten sich die beiden Frauen und Mullen entschied, ihre leibliche Tochter von Hobbes fernzuhalten. Hobbes klagte vor Gericht das Sorgerecht ein, aber ohne Erfolg, da die Geburtsmutter ihr kein geteiltes Sorgerecht einräumen wollte. 
Bei biologischen Eltern würde das Sorgerecht im Falle einer Scheidung beiden Eltern zukommen, oder einem Elternteil zugesprochen werden. Bei "Coparenting", so das Gericht, verhalte sich die Sachlage anders und das Recht der Kindererziehung wird der biologischen Mutter allein zugesprochen. 
"Es handelt sich um einen großen Sieg für die Elternrechte", betonte Mathew D. Staver, Gründer der Liberty Counsel Gesellschaft und Dekan der Juristischen Fakultät der Christlichen Liberty University von Lynchburg, Virginia: Hobbes stand in keiner Beziehung zur Tochter von Mullen. Eine Person, die weder biologischer Elternteil ist noch das Kind adoptiert hatte, kann man de facto nicht als Elternteil bezeichnen. Ein emotionales Band zum Kind sei nicht ausschlaggebend, ein Sorgerecht einzuräumen. 
Der Gerichtsspruch von Ohio erinnert an den Aufsehen erregenden Fall „Lisa Miller“, der in Montpelier, VT, vor Gericht kam. Lisa Miller, eine Christin und Ex-Lesbe, floh 2009 mit ihrer leiblichen Tochter Isabell aus den USA, bevor ihre ehemalige lesbische Partnerin das Sorgerecht für Isabell zugesprochen bekam. Damit wurde Lisa zur meistgesuchten Frau der USA und der ausländischen Polizei, aber auch der Presse. 
Die heute achtjährige Isabell wurde durch künstliche Befruchtung erzeugt. Die damalige Partnerin von Miller, Janet Jenkins, hat Isabell nicht adoptiert. 2003 trennte sich Miller von Jenkins, nachdem sie jahrelang von ihr missbraucht worden war. 
Miller schwor ihrer lesbischen Vergangenheit ab und ging mit Isabell nach Virginia, wo beide den christlichen Glauben als Baptisten annahmen. Um Isabell vor Jenkins zu beschützen, wurde jeglicher Kontakt mit ihr vermieden. Jenkins reichte eine Klage auf Sorgerecht beim Gericht in Vermont ein. Richter Richard Cohen gab der Klage statt, obwohl es im Staat Vermont nicht "automatisch" Elternrechte für unverheiratete Partner gibt. Jenkins durfte nun, so oft sie wollte, Isabell kontaktieren.
Miller wandte sich wiederum an das Gericht, weil sie an ihrer Tochter traumatische Veränderungen wahrnahm und nicht wollte, dass ihre Tochter Jenkins weiterhin sieht. 2009 veranlasste Richter Cohen, dass Isabell ihrer Mutter weggenommen werden sollte und Jenkins das alleinige Sorgerecht erhalten sollte. 
Doch bevor es überhaupt zum Richterspruch kam, waren Miller und Isabell bereits verschwunden. Es wird angenommen, dass Miller nach Nicaragua floh. Als Fluchthelfer kommt ihr Mennonitischer Pfarrer Timothy Miller in Frage (mit dem sie nicht verwandt ist). Nicaraguanische Mennoniten berichteten der Presse, sie hätten Miller und Isabell aufgenommen. Die Polizei von Nicaragua weiß nicht, ob sich Miller im Land befindet oder nicht, sie habe zwar Hinweise, könne diese aber nicht der Öffentlichkeit preisgeben. 
Pastor Timoty Miller wurde sofort vom FBI wegen Beihilfe zur Flucht angeklagt. Momentan wartet er auf ein Gerichtsverfahren. Allerdings nicht im Gefängnis, das durfte er gegen eine Kaution von US $25.000 verlassen. 
Mennoniten und Quäker aus Nicaragua berichteten der Presse, dass sie den beiden mit der gleichen Selbstverständlichkeit halfen, wie ihre Glaubensbrüder im Amerikanischen Bürgerkrieg von 1861-1865 entflohenen Sklaven Hilfestellung gaben, um nach Kanada zu gelangen. Auf der Webseite der "Pastor Miller Hilfsvereinigung (TimoMiller.org)" fragt man sich, wieso einem biologisch nicht Verwandten, der keine Adoption beantragt hat, Elternrechte zugesprochen werden können. 
Gleichgeschlechtliche Ehen sind in den meisten Staaten der USA nicht anerkannt, auch deswegen, damit solche Situationen nicht auftreten, sagen Beobachter des Miller-Falles. 

Tuesday, July 12, 2011

USA: GEHIRNTOD - PRO UND CONTRA MACHEN SCHLAGZEILEN


Vorgesehene Organspenderin aus dem Koma erwacht


Von Dr. Edith Breburda
PHILADELPHIA, Dienstag, 12. Juli 2011 (ZENIT.org). - Tadeusz Pacholczyk (Philadelphia), Doktor der Neurowissenschaften, Priester und Bioethiker desNationalen Katholischen Bioethikzentrums (NCBC) der USA, ist durch seine unzähligen Artikel in der katholischen Welt der USA und darüber hinaus bekannt. Einer seiner letzten Artikel, der in jeder Diözesan-Zeitung Nord Amerikas abgedruckt wurde, beschäftigt sich mit der Frage der Organtransplantation und des Gehirntodes.

Am 25. Juni 2011 verweist der Ethiker in seinem Artikel: „Does the Catholic Church have doubts about braindeath?" (Hat die Katholische Kirche Zweifel an dem Hirntod) darauf, dass man Medizinern die Kompetenz, jemanden für hirntot zu erklären, nicht absprechen sollte. Es handle sich um ein rein wissenschaftliches und nicht um ein theologisches Feld, Zeichen des Hirntodes zu deuten.

Laut Pacholczyk seien sichere Todeszeichen der Herzstillstand, wenn die Totenstarre eintrete und wenn der komplette Verlust der Gehirnfunktion nachweisbar sei. Der Hirntod als neurologisches Kriterium des Todeszeitpunktes werde laut einer Rede, die Papst Johannes Paul der II. im August 2000 gehalten hat, auch von der katholischen Kirche anerkannt. Die Medizin habe immer den Hirntod als solchen akzeptiert, da lebenserhaltende Geräte in der modernen Medizin zum Einsatz kämen, die einen eigentlich schon nicht mehr Lebenden weiteratmen ließen. Neue Entwicklungen der Medizin „täuschten" über den Tod des Patienten hinweg, so Pacholczyk.

Die Amerikanische Medizinische Gesellschaft, die Amerikanische Akademie für Neurologie und renommierte Harvard Professoren sähen das Versagen der Hinströmeals irreversibel an. Die Päpstliche Akademie für das Leben, der Päpstliche Rat für Beschäftigte im Gesundheitsdienst, die Päpstliche Akademie der Wissenschaften u. a. unterstützten die medizinische Lehrmeinung, durch neurologische Kriterien den Tod zu definieren und würden diese unzweifelhaft anerkennen. Eine Verwirrung der Definition hätte zur Folge, dass wertvolle Zeit verloren gehe, um Organtransplantationen vorzubereiten, erläuterte der Bioethiker in seinem Artikel.

Trotz allem zweifeln viele Katholiken in Amerika und anderswo daran, ob ein Hirntoter wirklich tot ist.

Am 5. Juli 2011 berichtete eine kanadische Zeitung über eine als hirntot erklärte Organspenderin. Bei der 76- jährigen Quebecerin wurde von Ärzten im „Sainte Croix de Drummondville-Krankenhaus“ der Hirntod diagnostiziert. Sie war kurz zuvor wegen entzündeten Zahnfleischs operiert worden. Gleich nach der Operation wurde ihr feste Nahrung verabreicht. Die Frau verschluckte sich und fiel ins Koma. Die Mediziner kontaktierten die Familienmitglieder mit der Mitteilung, ihre Mutter sei für hirntot erklärt worden, man habe sie vergeblich reanimiert, eine Hoffnung auf Regeneration bestehe nicht. Die Ärzte warteten auf die Freigabe zur Organspende.

Die geschockten Angehörigen, die zwar keineswegs einer Organspende abgeneigt waren, verlangten jedoch weitere Untersuchungen, um sicher zu gehen, daß die Mutter wirklich tot war. Am nächsten Morgen erwachte die Patientin aus ihrem Koma, setzte sich in ihrem Bett auf und aß ein Joghurt.
„Wenn wir uns für eine Organspende entschlossen hätten, hätten wir sie umgebracht", so der Sohn. Für die Tochter macht es keinen Sinn, mit alten und kranken Menschen so zu verfahren. Sie ist froh, der Mutter einen Organspendentod erspart zu haben. Die Mutter selber hat ihre Familie sofort wiedererkannt, sie kann laufen und reden und alles scheint normal. Die Familie will das Krankenhaus verklagen.

Der Fall von Quebec ist bei weitem keine allein dastehende Anekdote. Hirntod als legitime Todesursache anzusehen, wird zunehmend von betroffenen Angehörigen, aber auch von besorgtem medizinischen Personal hinterfragt. Einige äußern ihren Unmut und sehen die Kriterien für Hirntod als „Entschuldigung" an, um Organtransplantate zu erhalten, am besten möglichst frisch.

Eine neuere Untersuchung der Sahlgrenska Akademie der Universität von Göteborg in Schweden zeigt, dass die Hälfte der schwedischen intensivmedizinischen Krankenschwestern die Kriterien und Methoden der Befunderhebung „Hirntod" anzweifeln.

„Besondere klinische Tests, die zu der Diagnose führen sowie weiterführende Analysen und ein Röntgenbild des Kopfes werden nur bei einigen Patienten vorgenommen, obwohl das schwedische Gesundheitssystem diese Untersuchungen für alle Patienten vorschreibt", berichtet Anne Flodén, die Autorin der Studie.

*Die Autorin ist als Biomedizinexpertin in Madison, der Metropole der US-Stammzellenforschung, tätig. Im deutschen Sprachraum veröffentlichte sie neben der Autorentätigkeit für die Lebensschutzorganisation ALfA unter anderem das Buch:
Edith Breburda: Die Verheißungen der neuesten Biotechnologien, Stein am Rhein, Christiania Verlag 2010.

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