Thursday, January 29, 2026

Spielt die politische Einstellung, mit der man als medizinisches Personal nicht übereinstimmt, eine Rolle, um die medizinische Versorgung zu verweigern?

 Dr. Edith Breburda

Christliches Forum, 30. Jan. 2026

Medizinisches Personal hat die Verpflichtung, Patienten unparteiisch und nach dem Prinzip der Gleichbehandlung zu versorgen. Dies bewusst zu verweigern, d.h. eine Behandlung aus ideologischen Gründen abzulehnen, ist nicht nur inhuman; es verstößt gegen professionelle Ethik und Menschenrechte. 

 

Moralisch-medizinische Grundsätze, die auf Gerechtigkeit und dem Abwenden von Schaden beruhen, stützen sich auf Respekt und Autonomie. Subjektive Gefühle, die auf persönlicher Abneigung oder Aversion basieren, sind daher keine Grundlage, um die Entscheidung zu treffen, einem Patienten eine Behandlung zu verweigern. 
 

Der Hippokratische Eid, der zum Berufsethos des Mediziners gehörte, zählte zu einem Grundpfeiler medizinischer Ethik. So sollte die eigene politische Überzeugung des medizinischen Personals nicht als Rechtfertigung für eine Behandlungsablehnung verwendet werden. 

 

Ungeachtet dessen, hat ein Krankenpfleger in Florida verlautbaren lassen, Patienten, die Republikaner sind, nicht zu behandeln. Damit hat er durch seine Weltanschauung die Patientenrechte massiv beeinträchtigt. 

 

Neu ist, dass es sich um rein politische Ansichten handelt. Im Zeitalter einer gestiegenen Gesundheitsbildung, durch nicht seriöse Aufklärung von Google, A.I. usw., einer Behandlung skeptisch gegenüberzustehen, ist nicht erst seit Covid bekannt.

 

Sodann gibt es viele Beispiele für bewusste oder unbewusste Beweggründe eines Patienten, der einen Arzt aufsucht, um diesen in einen Gewissenskonflikt zu bringen, wenn er eine Behandlung beanspruchen möchte, die nicht den moralischen Vorstellungen des Arztes entspricht. 

 

Ungeachtet dessen, welche Konsequenzen das Handeln des Florida-Krankenpflegers haben wird, ist die Frage, wie wir so weit gekommen sind, unsere politische Einstellung mit unterlassener Hilfeleistung zu rechtfertigen. 

 

In den USA ist es unter Medizinern üblich geworden, das Arztgelöbnis, welches auf dem Eid des Hippokrates basiert und zu jeder Graduiertenfeier gehört, je nach persönlichem Empfinden umzuformulieren. 

 

Die in ihm enthaltenen Gebote und Verbote, die ein Arzt-Patienten-Verhältnis untermauern, wie Schweigepflicht…, wird niemand in Frage stellen, aber in Bezug auf das menschliche Leben, wie Sterbehilfe, Abtreibung oder Fortpflanzungsmedizin und andere ethische Konflikte, wird dem Versprechen des Eids kaum mehr Bedeutung zugesprochen. 

 

Im juristischen Sinne spricht man immer von zwei Morden, wenn man das Leben einer werdenden Mutter nimmt. In der Medizin stehen wir vor dem ethischen Problem, das man nicht einheitlich beantworten kann, wenn man das ungeborene Kind nicht als einen eigenständigen Patienten ansieht. 

 

Der Arzt sollte das Recht auf Selbstbestimmung seiner Patienten respektieren, damit er zu ihrem gesundheitlichen Wohl beitragen kann. Doch dieses individuelle Recht wird manchmal dem Ungeborenen abgesprochen, und eventuell nur deshalb, weil wir uns anmaßen, seine Werte und Vorstellungen nicht einschätzen oder vorhersagen zu können.  

 

Nicht vom Arzt per se, sondern von der Gesellschaft kennen wir z.B. die lässige Behauptung „Mein Bauch gehört mir…“, die wir meist noch unangefochten akzeptieren. Oft nivellieren wir die Fortschritte der Medizin, die uns das Wunder der Entstehung des Menschen zugänglich machen. 

 

In der modernen Reproduktionsmedizin machen wir uns den Zeitpunkt der Befruchtung und damit der Entstehung menschlichen Lebens zunutze, während man uns auf der Straße einreden will, dass es sich um einen Zellhaufen handelt und es sich um ein Reinigungsritual handelt, wenn man ein Kind aus der Geborgenheit des Mutterleibes entreißt. 

 

Haben wir den Respekt vor dem Leben, seiner gottgegebenen Würde, Einmaligkeit und dem Sinn und Zweck jedes einzelnen Lebens verloren? 



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