Ein amerikanisches Gericht entschied, dass die im fünften Monat schwangere Frau gegen ihren ausdrücklichen Willen sterilisiert werden sollte und ihr Kind abzutreiben hat. Doch es regt sich Widerstand. Von Edith Breburda
Boston (kath.net) „Der Geisteszustand einer Frau sollte nicht ausschlaggebend sein, das andere sie zu einer Sterilisation und Abtreibung zu zwingen“, erläutert Stephen Casey, Vizekanzler und Chefberater des Texanischen Lebens-Verteidigung Centers (Texas Center for Defense of Life) gegenüber B. Johnson von LifeSiteNews.com am 20. 1. 2012. „Humanität ist kein veränderbarer Begriff. Menschsein ist permanent und wird nicht durch den Grad der Anhängigkeit von anderen bestimmt“, fährt Casey fort.
Es geht um die 32-jährige Mary Moe, die im fünften Monat schwanger ist. Sie leidet unter Schizophrenie und einer manisch-depressiven Erkrankung. Ein unteres Gericht von Massachusetts entschied, dass Moe gegen ihren Willen sterilisiert werden sollte und ihr Kind abzutreiben hat. Am 17. Januar hatte Richter Andrew Grainger vom Einspruchsgericht Massachusetts den Richterspruch der Zwangs-Sterilisation verworfen, da ihn niemand beantragt hatte. Die Entscheidung, ob eine Abtreibung vorgenommen werden sollte, gab Richter Grainger zurück an das untere Gericht. Darüber wird ein anderer Richter entscheiden, da Richterin Christina Harms, die die Zwangssterilisation und Zwangsabtreibung forderte, fünf Tage nach diesem Gerichtsspruch in Rente ging.
Die Eltern von Moe und das Psychiatrische Krankenhaus baten in der ersten Gerichtsverhandlung darum, gegen den Willen der Tochter zu entscheiden und eine Abtreibung vorzunehmen, damit Mary wieder ihre Medikamente einnehmen kann. Richter Harms argumentierte damals, dass wenn es Moe's geistiger Zustand zugelassen hätte, sie sicher selber eine Abtreibung wollen würde.
Stephen Casey, dessen Kanzlei Frauen vor Zwangsabtreibungen schützt, erinnert sich nicht an einen Fall, wo ein Gericht jemanden zwingt eine Abtreibung vorzunehmen, nur weil er behindert ist. Der ursprüngliche Richterspruch von Harms, sagt Casey, offenbare jede Menge von "Sozialdarwinismus" und verletze Grundwerte und Prinzipien juristischer Berufe, die freimütig sein sollten, besonders für die Ärmsten der Armen.
Dana Cody, in einer anderen Lebensrechts-Organisation tätig, gibt zu bedenken: Töten sollte keine Behandlungsmöglichkeit sein. Gerichtsdokumente von Moe beinhalten, dass sie bei einer vorausgehenden Abtreibung einen psychischen Zusammenbruch erlitten hatte. Moe glaubte damals, man würde sie anstarren und behaupten, sie hätte ihr Baby getötet.
Der Oberste Gerichtshof von Massachusetts amtierte 1982, dass jeder ein Recht hat, Kinder zu gebären, „alle Personen, auch geistig inkompetente“. Moe's Eltern, welche ihr rechtlicher Vormund sind, behaupten zu wissen, dass Moe eine Abtreibung wollte, wenn sie zurechnungsfähig wäre. Der dem Gericht zugeordnete Leumund ist jedoch überzeugt gewesen, dass die Tochter das Kind haben will. Dass Richter Harms dem Leumund widersprach und eine Abtreibung und Sterilisation ohne weiter Beweise anordnete, bedeute, dass er den Gesetzen von Massachusetts zuwiderhandelte. Denn das Gericht entscheidet nicht, was die beste Lösung ist, sondern eher zu welchem Schluß die unzurechnungsfähige Person gekommen wäre sofern sie geistig dazu im Stande gewesen wäre. Auch wenn diese Entscheidung unklug ist.
Richter Garinger schrieb, Moe hat immer wieder klargemacht, dass sie gegen eine Abtreibung ist. Sie hätte das gleiche behauptet, wenn sie nicht Geisteskrank gewesen wäre. Der nächste Richter sollte dies beachten. Lebensrechtler hoffen, der neue Richter werde die Entscheidung der Frau respektieren, auch wenn das heißt, Leben zu schenken.
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