Friday, June 10, 2011

NEUES PROSTAGLANDIN-PRÄPARAT IN AMERIKA ZUGELASSEN

Hochgefährliche Anwendung auch für Abtreibungen „zu Hause“ ohne Arzt intendiert

Von Dr. Edith Breburda

NEW YORK, Freitag, 10. Juni 2011 (ZENIT.org). - Misoprostol, ein neues Medikament, angewandt in der Geburtshilfe, wurde am 3. Juni 2011 von der Weltgesundheitsorganisation WHO in New York für die USA zugelassen. Es soll eingesetzt werden bei Frauen, um nachgeburtliche Blutungen zu stillen und kann so vielen Frauen das Leben retten, sagt das WHO-Statement. Es ist aber auch für selbstinduzierte Abtreibungen zugelassen.

Ärzte sprechen von einer Wunderdroge, die Frauen im Wochenbett das Leben rette. Das Präparat muss weder kühl gelagert, noch mit einer Spritze steril verabreicht werden.
Maternal Life International (Mütterliches Leben International) zeigt sich eher skeptisch, denn die Frauensterblichkeit in medizinisch unterversorgten Gebieten liegt sowieso höher. Misoprostol erweckt nun den Eindruck, die Sterblichkeit der Mütter im Wochenbett in derartigen Gegenden zu verringern, was jedoch nicht der Fall ist.

Dr. Joe DeCook, ein Arzt der Pro-Life Bewegung Amerikas, vergleicht das Präparat mit dem Rauschmittel Morphin: „Es kann benutzt werden, um Gutes oder auch Schlechtes zu tun."
In Deutschland wurde Misoprostol im Januar 2006 vom Markt genommen. Es war nur für die Behandlung von Magen-Darmkrebs zugelassen. Für eine andere Indikation hatte der Hersteller nie einen Antrag gestellt, trotz zahlreicher Studien, die einen Einsatz in der Gynäkologie und Geburtshilfe sinnvoll erscheinen ließen.

Die WHO hatte aufgrund der guten Erfahrungen mit dem „umgewidmeten Offlabel- Medikament“ dieses bei Indikationen wie Zervixpriming (Erweiterung der Zervix) und bei der Geburtseinleitung zugelassen (siehe Frauenarzt 2003, 8:882-5 und Homepage).
Immer öfter wird der spontane Wehenbeginn nicht mehr abgewartet. Obwohl die WHO (Fortaleza-Konsensus-Konferenz, 1985) in ihrer „Mutterfreundlichen Kindergeburtsinitiative"(Mother-friendly Childbirth Initiative) davor warnt, eine Technisierung der Geburten aus Gründen der Praktikabilität und ohne medizinische Indikation zu „erzwingen". Frauen sprechen in Internetforen über das schlimmste Erlebnis, das sie mit einer „induzierten", vorangetriebenen Geburt je hatten.

In der Geschichte der Frauenheilkunde wurden ursprünglich Prostaglandine, d. h. induzierte medizinische Verfahren angewendet, um eine Geburtseinleitung im Rahmen der medikamentösen Abtreibung im ersten und zweiten Trimenon vorzunehmen.

Die Weltgesundheitsorganisation fürchtet nun, dass das am 3. Juni 2011 für den US Markt zugelassene Präparat Misoprostol von nicht medizinisch geschulten Frauen angewendet wird, um eine Abtreibung „zu Hause" durchzuführen. Damit könnte es für diejenigen, die es einnehmen, auch gewisse Risiken bergen. Das neue Präparat wurde für den Privatgebrauch freigegeben, aber gerade in ländlichen Gebieten der USA, wo die Gesundheitsversorgung suboptimal ist und keine Notaufnahmeeinrichtungen vorhanden sind, könnte die nicht medizinisch überwachte Einnahme von Misoprostol zum Problem werden.

Die Intention ist, dass mit dem neuen Präparat eine Abtreibung ohne den Arzt vorgenommen werden kann. In Vietnam waren 1.734 Frauen in die Vorversuche für das Medikament involviert. Abtreibungen wurden bis zum 63. Schwangerschaftstag durchgeführt, ohne das Mitwirken eines Arztes.

Die WHO und die Bundesarzneimittelzulassungsbehörde der Vereinigten Staaten versichern, daß das neue Präparat bald weltweit im Handel sein wird.
Gynuity, eine Organisation, die sich für die Aufklärung der Bevölkerung bezüglich Reproduktionsmedizin einsetzt und in den USA arbeitet, unterstützt selbstinduzierte Abtreibungen und versucht, sie in ein positives Licht zu stellen. 2009 wurde berichtet, dass sich Gynuity gegen Gesetze ausspricht, die die Personenwürde des ungeborenen Kindes hervorheben wollen. Etwas besorgt war die Organisation über eine eigene Studie, die 2002 zeigte, dass Misoprostol Geburtsfehler beim Ungeborenen hervorrufen kann, wenn das Kind die eigene Abtreibung „überleben" sollte. Meistens handelt es sich um Klumpfüße, Gesichtsnervenabnormalitaeten und nicht vollständig ausgebildete Finger.

Ein Viertel der medikamentös induzierten Abtreibungen schlagen fehl und benötigen dringend eine medizinische Versorgung. Vor allem Abtreibungen, die nach der 7. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden, setzen das Leben der Mutter auf das Spiel.
*Die Autorin ist als Biomedizinexpertin in Madison, der Metropole der US-Stammzellenforschung, tätig. Im deutschen Sprachraum veröffentlichte sie neben der Autorentätigkeit für die Lebensschutzorganisation ALfA unter anderem das Buch:
Edith Breburda: Die Verheißungen der neuesten Biotechnologien, Stein am Rhein, Christiania Verlag 2010.

TOLERANZ UM JEDEN PREIS?

Amerikanische Katholiken sind besorgt um ihre Religionsfreiheit

Von Dr. Edith Breburda

ROCKFORD, Freitag, 10. Juni 2011 (ZENIT.org). - Amerikanische Katholiken sind besorgt, dass ihnen ihre religiösen Freiheiten immer mehr genommen werden. Grund für diese Annahme ist ein neues Gesetz, erlassen vom Bundesstaat Illinois. Im Mittleren Westen der USA hat am 26. Mai 2011 die Diözese von Rockford beschlossen, aus einem Adoptionsprogramm für Kinder auszusteigen. Die Diözese will keine Kinder an unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare vermitteln. In Texas beschloss ein Richter, dass während einer Abschlussfeier der High-School Worte religiösen Inhaltes nicht benutzt werden dürfen, da ein Elternpaar der Meinung war, dass ein Gebet ihrem Sohn sowie allen Teilnehmern schade.
Am 26. Mai erklärte die Diözese von Rockford, Illinois, in einer Pressekonferenz, dass ihre Wohlfahrtsorganisation „Catholic Charities" in Zukunft keine Adoptionsvermittlungen sowie Pflegeeltern-Dienste mehr in ihren Geschäftsstellen anbieten werde. Am 1. Juni 2011 trat das "Illinois Religious Freedom Protection and Civil Union Act"-Gesetz in Kraft. Es legalisiert gleichgeschlechtliche Partnerschaften und unverheiratete Liaisonen. Den Lebensgefährten sollen so alle Rechten zukommen, die normalerweise Ehepartner haben. Das Gesetz zwingt katholische Mitarbeiter, Kinder an unverheiratet zusammenlebende Paare sowie an gleichgeschlechtliche Partner zu vermitteln. Die katholische Wohlfahrtsorganisation wird unter anderem mit 7.5Millionen US $ aus Staatsgeldern finanziert, und so muss die Diözese den Landesgesetzen Folge leisten, wenn sie weiterhin Adoptionen vermitteln oder sogenannte „Pflegeeltern-Dienste" in Ihren Geschäftsstellen anbieten will.
Die Versuche der katholischen Einrichtungen, Paare, die nicht im Einklang mit der Lehrmeinung der Kirche stehen, an andere Agenturen verweisen zu dürfen, scheiterte. Die Diözesansprecherin Penny Weigert bedauerte es sehr, dass der Staat von Illinois nicht einlenke, obwohl viele religiöse Gemeinschaften die Gesetzgeber sprichwörtlich angefleht hätten.
Seit über 100 Jahren bietet Catholic Charities einen Adoptionsservice und Pflegefamilien-Service an. Momentan arbeitet die Agentur mit etwa 350 Familien der Diözese zusammen. 58 Mitarbeiter werden nun ihre Stellen verlieren, da die Angestellten nicht gegen ihr Gewissen oder gegen die Lehrmeinung der Kirche handeln wollen. So schwer es für die Diözese war, diese Entscheidung zu treffen, sie will sich nicht vom Staat diktieren lassen und ihre Moralvorstellungen des Geldes wegen hinten an stellen.
In einem anderen Bundestaat der USA, in San Antonio in Texas, fanden die Stimmen des atheistischen Elternpaares Christa und Danny Schultz hingegen sehr viel Beachtung. Sie waren besorgt, dass ihrem Sohn Schaden zugefügt werde, wenn er mit Worten wie Gott oder Gebet bei seiner Schulabschlussfeier konfrontiert würde. Chef-US-Bezirksrichter Fred Biery's entschied daraufhin, dass bei der Graduiertenfeier der Oberschule, die am 4. Juni 2011 stattfand, keinerlei Gebet gesprochen werden durfte und auch nicht der Name Gott oder ein Amen erwähnt werden sollte, da dies den Teilnehmern der Feier schaden würde.
Jedem, der diesem Urteilsspruch zuwider handelt, droht eine Gefängnisstrafe. Aufgeregte amerikanische Katholiken kommentieren, dass dies dem ersten Staatsgesetz der Meinungsfreiheit widerspräche.
„Wir können das tun, was wir wollen und sollten nicht darauf achten müssen, gewisse Dinge nur tun zu dürfen, wenn es dem Anderen auch genehm ist. Katholischen Christen darf es nicht verboten werden das zu tun, was ihre Religion ausmacht. Ein Christ spricht ganz natürlich jeden Tag vom lieben Gott und keiner hat das Recht, ihn gesetzlich zu belangen, wenn er nicht den Mund hält", erläuterte ein Journalist.
*Die Autorin ist als Biomedizinexpertin in Madison, der Metropole der US-Stammzellenforschung, tätig. Im deutschen Sprachraum schreibt sie unter anderem für die Lebensschutzorganisation ALfA. 

USA: Toleranz


USA: Toleranz für jeden – außer für Katholiken?



Amerikanische Katholiken sind besorgt, dass ihnen immer mehr Freiheiten genommen werden.

Von Edith Breburda


Rockford (kath.net) Amerikanische Katholiken sind besorgt, dass ihnen ihre religiösen Freiheiten immer mehr genommen werden. Grund für die Annahme ist ein neues Gesetz, erlassen vom Bundesstaat Illinois. Im Mittleren Westen der USA hat am 26. Mai 2011 die Diözese von Rockford beschlossen aus einem Adoptionsprogramm für Kinder auszusteigen. Die Diözese will keine Kinder an unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare vermitteln. In Texas beschloss ein Richter, dass während einer Abschlussfeier der High-School, Worte religiösen Inhaltes nicht benutzt werden dürfen, da ein Elternpaar der Meinung war, dass ein Gebet ihrem Sohn, sowie allen Teilnehmern schadet  Rockford Illinois-am 26. Mai erklärte die Diözese von Rockford, Illinois in einer Pressekonferenz, dass ihre Wohlfahrtsorganisation "Catholic Charities" in Zukunft keine Adoptionsvermittlungen sowie Pflegeeltern- (foster care) Dienste mehr in ihren Geschäftsstellen anbietet. Am1. Juni 2011 trat das "Illinois Religious Freedom Protection and Civil Union Act"- Gesetz in Kraft. Es legalisiert gleichgeschlechtliche Partnerschaften und unverheiratete Verbindungen. Den Lebensgefährten sollen so alle Rechten zukommen, die normalerweise Ehepartner haben. Das Gesetz zwingt katholische Mitarbeiter, Kinder auch an unverheiratet zusammenlebende Paare sowie an gleichgeschlechtliche Partner zu vermitteln. Die Katholische Wohlfahrts-organisation wird unter anderem mit 7.5Millionen US-$ aus Staatsgeldern finanziert und so muss die Diözese den Landesgesetzen Folge leisten, wenn sie weiterhin Adoptionen vermitteln oder sogenannte "Pflegeeltern-Dienste" in ihren Geschäftsstellen anbieten will. 

Seit über 100 Jahren bietet Catholic Charities einen Adoptionsservice und Pflegefamilien-Service an. Momentan arbeitet die Agentur mit etwa 350 Familien der Diözese zusammen. 58 Mitarbeiter werden nun ihre Stellen verlieren, da die Angestellten nicht gegen ihr Gewissen, oder gegen die Lehrmeinung der Kirche handeln wollen. So schwer es für die Diözese war, diese Entscheidung zu treffen, sie will sich nicht vom Staat diktieren lassen und ihre Moralvorstellungen des Geldes wegen hinten an stellen. 

Die Versuche der Katholischen Einrichtungen, Paare, die nicht im Einklang mit der Lehrmeinung der Kirche stehen, an andere Agenturen verweisen zu dürfen scheiterte. Penny Weigert, die Diözesansprecherin bedauert es sehr, dass der Staat von Illinois nicht einlenkte, obwohl viele religiöse Gemeinschaften die Gesetzgeber sprichwörtlich angefleht haben. 

Kardinal Francis George von Chicago sowie die Katholische Konferenz des Staates Illinois versuchten ihrerseits, das neue Gesetz anzufechten, da es den Status der Ehe in der Öffentlichkeit herabsetzt und den Service der Katholischen Wohlfahrt bezüglich Adoption und "foster care" beschneidet. Leider war bisher jeder Einspruch erfolglos. Die Catholic Charities-Organisationen der Diözesen von Peoria, Springfield und Joliet folgten am 7. Juni 2011 dem Beispiel von Rockford. Führende Mitglieder der Diözesen wollen jetzt noch einmal versuchen, gegen das neue Gesetz zu klagen, aus Sorge um die vielen Waisenkinder, die letztendlich die Leidtragenden sind. Die Frage ist, ob eine neugegründete Privatagentur mit Staatsgeldern unterstützt werden würde, wenn sie Adoptionen nur an die Eltern vermitteln, welche ihren "Vorstellungen" entsprechen. Religiöse Wohltätigkeitsorganisationen bieten von jeher legale soziale Dienste an. Noch nie hat die Meinung Andersgesinnter sie dazu gezwungen, ihren Service aufzugeben. 



Gefängnisstrafe für Gebet 

In einem anderen Bundestaat der USA, in San Antonio in Texas, fanden die Äußerungen des atheistischen Elternpaares Christa und Danny Schultz sehr viel Beachtung. Sie waren besorgt, dass ihrem Sohn Schaden zugefügt wird, wenn er mit Worten wie Gott oder Gebet bei seiner Schulabschlußfeier konfrontiert würde. Chef- US-Bezirks-Richter Fred Biery entschied daraufhin, dass bei der Graduiertenfeier der Oberschule keinerlei Gebet gesprochen werden darf und auch nicht das Wort „Gott“ oder ein „Amen“ erwähnt werden soll, da dies den Teilnehmern der Feier schaden würde. Jedem, der diesem Urteilsspruch zuwiderhandelt, wird mit einer Gefängnisstrafe gedroht. Amerikanische Katholiken kommentieren, dass dieses dem Ersten Staatsgesetz der Meinungsfreiheit widerspricht. "Wir können das tun was wir wollen und sollten nicht darauf achten müssen gewisse Dinge nur tun zu dürfen wenn es dem Anderen auch genehm ist. Katholischen Christen darf es nicht verboten werden, das zu tun, was ihre Religion ausmacht. Ein Christ spricht ganz natürlich jeden Tag vom lieben Gott und keiner hat das Recht, ihn gesetzlich zu belangen, wenn er nicht den Mund hält", erläutert beispielsweise ein anonymer Journalist auf der "Konservative T&T" Internetseite. 

Friday, May 20, 2011

USA: Bundesstaat stoppt Finanzunterstützung von Abtreibungen

Abtreibungen, die Planned Parenthood vornimmt, sollen in Wisconsin nicht mehr durch Steuergelder finanziert werden. Von Edith Breburda


Madison (kath.net) Im US-amerikanischen Bundesstaat Wisconsin werden Abtreibungsinstitutionen wie Planned Parenthood nicht mehr mit Steuergeldern finanziert. Dies wurde am 18. Mai 2011 unter der Federführung der Republikaner beschlossen. Dies bedeutet für Abtreibungskliniken einen Verlust von rund 1 Millionen Dollars im Jahr. Andere „Gesundheitsdienste“ der Reproduktionsmedizin, die Planned Parenthood anbietet, fallen nicht unter die Kürzung.

Planned Parenthood hat jedoch selbst zugegeben, eine Institution zu sein, welche überwiegend „chirurgische“ Eingriffe vornimmt, das heißt: Abtreibungen. Wenn Frauen ein Magnetresonanztomogramm zwecks Brustkrebsvorsorge haben wollen, werden sie meist gar nicht in den Kliniken angenommen, erklärte die junge Pro-Life Präsidentin Lila Rose unter anderem, auch in einer TV Sendung mit Fox News Ende März 2011.
Abtreibungsgegner sehen in der Kürzung der Gelder den entscheidenden ersten Schritt zur völligen Aufhebung von Zahlungen an die Planned-Parenthood-Einrichtungen aus Steuergeldern. Schon lange versucht der republikanische Gouverneur Scott Walker aus Wisconsin, die staatliche Finanzierung von Planned Parenthood komplett zu streichen, was ihm jedoch bisher nicht gelang, weil die Demokratischen Abgeordneten Einspruch erhoben haben. Planned Parenthood versuchte, sich zu wehren und fuhr im April mit einem "Rosa Bus" durch Wisconsin. Die Farbe rosa wurde deshalb gewählt, weil Entlassungsbriefe in den USA einen rosa Briefumschlag haben. Der Gouverneur habe der "Gesundheitsvorsorge von Frauen den Krieg erklärt", hieß die Schlagzeile einer Annonce von Planned Parenthood am 28. März 2011.

Die Katholische Kirche sowie alle Pro-Life Organisationen der USA teilen das Anliegen der GOP(d.h. Grand Old Party und meint die Republikanische Partei) . Das Planned Parenthood nahestehende Guttmacher Institute, eine Organisation, die sich mit Fragen der Fortpflanzungsmedizin beschäftigt, veröffentlichte daraufhin am 1. April 2011 neueste Daten aus der Studie: "Countering Conventional Wisdom: New Evidence on Religion and Contraceptive Use" (J. Desmond, Mai 13. 2011), wonach nur 2 Prozent der US-Katholiken die Lehre der Kirche, d.h. natürliche Familienplanung, befolgen. Weiterhin heißt es, dass 68 Prozent der befragten katholischen Frauen zur Pille greifen. Mit der neuen Studie will das Institut auf eine Diskrepanz aufmerksam machen, weil Pro-Life Organisationen und US-Bischöfe fordern, dass die staatliche finanzielle Unterstützung für die Planned Parenthood Gesellschaft eingestellt wird. Jörg Dreweke, Co-Autor der Studie interessierte, vor allem, ob Katholiken hinter den Forderungen ihrer Bischöfe stehen und wie sie es mit der Lehre der Kirche halten.

Michael New, Professor für Politikwissenschaften der Universität von Alabama, gibt zu bedenken, dass viele solcher Umfragen nicht berücksichtigen, in welchem Verhältnis die Teilnehmer einer solchen Studie zur Katholischen Kirche stehen. New bezweifelt, ob alle eifrige Kirchgänger sind und man sehr schnell nominelle Katholiken interviewt. Trotz allem ist die Katholische Kirche in den USA die einzige Institution, welche sich gegen die Pille (die u.a. eine frühabtreibende Wirkung hat) und andere Verhütungsmittel ausspricht. Sie bezieht auch eine klare Stellung gegen Abtreibung und gegen humane embryonale Stammzellforschung und man darf ihren generellen Einfluss nicht außer Acht lassen.

Katholische Kirchenleiter in den USA verschweigen die Ergebnisse der Guttmacher Studien nicht. Die katholischen Bischöfe sprechen von einem jahrzehntelangen Versagen, den Gläubigen die prophetischen Lehren von Humanae Vitae zu vermitteln. Katholische Priester sind keineswegs von den statistischen Zahlen entmutigt. Sie suchen Wege, wie sie ihre Gläubigen auf die Natürliche Familienplanung aufmerksam machen können. Dabei kommt ihnen das Schreiben des Seligen Papstes Johannes Paul II, "Die Theologie des Leibes", zu gute. Man beobachtet, dass sich angebotene Aufklärungskurse sehr positiv auswirken. Damit wird eine größere Aufmerksamkeit erzielt, als wenn der Priester von der Kanzel her gegen die Verhütungsmentalität und über Humanae Vitae predigt. Ärgerliche Gläubige könnten bei so einer Predigt die Kirche verlassen, wenn nicht sogar ganz austreten, berichtet Pfarrer Evans von der Holy Cross Gemeinde in Batavia, Illinois. "Es gibt einige, die diese Worte so sehr trifft, als wären sie von einer Rakete getroffen worden." Auch Kaplan Stanlez Stuglik, Kaplan der Kathrinen Gemeinde, eines Vorortes von Chicago, bezieht sich auf die "Theologie des Leibes". Der Selige Papst Johannes Paul II hat in seinem Schreiben weitaus ansprechendere und plausiblere Worte gefunden die Lehre der Kirche den Gläubigen zu vermitteln als dies Humanae Vitae tut, sagte der Kaplan. In einem persönlichen Gespräch kann man auf die gesundheitlichen Folgen der Pille aufmerksam machen. Als die Pille 1960 "zugelassen" wurde behauptete man, dass nun alles besser und einfacher werden würde, bemerkte Monsignore Edward Filardi, Pfarrer von Our Lady of Lourdes, in Bethesda, Maryland. "Schauen wir jedoch in der Retrospektive auf die Versprechungen von damals, so merken wir, dass nichts davon stimmt. Im Gegenteil, die Pille brachte uns Ehescheidungen anstatt den Zusammenhalt der Familie zu fördern. Nur fünf Prozent der Familien, die natürliche Familienplanung befolgen, werden geschieden."

Priester müssen jedoch sehr einfühlsam sein, wenn sie so ein Thema besprechen. Viele Gläubige sprechen dieses Thema auch während der Beichte an, was zeigt, dass ein Bewusstsein in diesem Punkt noch vorhanden ist, berichten einige Priester. Papst Paul VI. ermutigte seine Priester Eheleuten Verständnis entgegen zu bringen, die versuchen die durchaus anspruchsvolle Lehre der Kirche zu leben. Papst Paul der VI. machte auch auf den sehr langen Zeitraum aufmerksam, den Humanae Vitae brauche um aufgenommen und verstanden zu werden.

Monday, May 16, 2011

Embryonale Stammzellenforschung: Grenzen wissenschaftlicher Hoffnung

Sind induzierte pluripotente Stammzellen der Ausweg aus dem Ethik Dilemma der sogenannten lebenswichtigen embryonalen Stammzellforschung? Ein Gastkommentar von Edith Breburda

Kisslegg (kath.net) Oft hören wir, dass induzierte pluripotente Stammzellen (iPS) ethisch unbedenklich sind um bisher unheilbare Krankheiten zu heilen oder Ersatzorgane zu schaffen. Als natürlich pluripotent bezeichnet man embryonale Stammzellen, die gewonnen werden, indem man einen Embryo fünf Tage nach seiner Befruchtung im sogenannten Blastozystenstadium abtötet, um die Zellen, die sich im Embryoblast befinden, zu entnehmen. Der Embryoblast besteht aus Stammzellen, die neun Monate brauchen, damit ein vollkommen ausgestattetes lebensfähiges Baby entsteht. Pluripotente Stammzellen haben das Potential, sich in über 220 Körperzellen zu entwickeln.

Forscher werden von der Idee geleitet, diese Zellen außerhalb des Uterus, in der Petrischale, in jene Organe umzuwandeln, die sie benötigen. Embryos bekommt man in den USA u.a. von Fruchtbarkeitskliniken. Sie sind in -80 Grad flüssigem Stickstoff tiefgefroren. Man argumentiert, dass sonst diese Embryos entsorgt werden müssten, weil die leiblichen Eltern sie nicht wollten und Lagerungskosten zu hoch seien.

2007 haben Forscher aus Madison, Wisconsin/USA und Japan unabhängig voneinander induzierte pluripotente Stammzellen "geschaffen". Man hat dazu bereits differenzierte Zellen genommen, nämlich Hautzellen, und hat die Entwicklungsuhr zurückgedreht, soweit, bis der genetische Code wieder dem von embryonalen Stammzellen gleich zu sein schien. Aber sind natürliche embryonale pluripotente Stammzellen wirklich identisch mit induzierten pluripotenten Stammzellen? Weiterhin bleibt die Frage bestehen, wie man diese undifferenzierten Zellen in Nervenzellen oder Leberzellen umwandelt. Egal welcher Ausgangszellen ich mich bediene.

Menschliche embryonale Stammzellen galten angesichts der Fortschritte bei der Reprogrammierung von Hautzellen für viele Forscher bereits als überholt. Jetzt zeigten US-amerikanische Studien gravierende Unterschiede zwischen den embryonalen Stammzellen und den induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS).

Seit mehr als 13 Jahren versuchen nämlich Wissenschaftler mit ethisch stark umstrittenen menschlichen embryonalen Stammzellen Krankheiten, wie z. B. Alzheimer, Krebs, Diabetes oder Parkinson, zu heilen. Trotz vieler Fortschritte im Labor und im Tierversuch gibt es bis jetzt noch keine sichere Stammzelltherapien. Bei den vielen durch die Stammzell-Forschung entstandenen ungelösten Problemen handelt es sich um Kontaminationen der Zellen, Tumorbildung und unkontrolliertes Wachstum. Die Wege der Differenzierung in geeignete Zelltypen, die Zellintegration, das Wachstum und die Heilungseffekte sind unklar und es fehlt an Strategien zur Überwindung immunologischer Reaktionen. Abstoßungsreaktionen sind nach wie vor unbeherrschbare Komplikationen.

Durch genetische Reprogrammierung von Hautzellen konnten vor vier Jahren sogenannte induzierte pluripotente Stammzellen (iPS) erzeugt werden, die sich wie embryonale Stammzellen verhalten: Sie sind extrem teilungsfreudig und pluripotent, d.h. potentiell zu jeder beliebigen Körperzelle, ob Nerven-, Knochen- oder Drüsenzelle, verwandelbar. Viele Wissenschaftler hatten gehofft, daß das neue Forschungsfeld mit den ethisch unbedenklichen iPS -Zellen das ethische Dilemma der Forschung mit embryonalen Stammzellen auflösen könne. Seit einiger Zeit aber häufen sich Berichte, nach denen die iPS-Zellen doch nicht die gleichen Eigenschaften haben wie embryonale Stammzellen, die aus getöteten menschlichen Embryos gewonnen werden.

Zwischen den echten embryonalen Stammzellen - dem "Gold-Standard" - und den in der Petrischale erzeugten induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS) sind gravierende Unterschiede im Aktivitätsmuster vieler Gene festgestellt worden. In den zu reprogrammierenden Körperzellen ist der Hauptteil des Erbgutes inaktiviert, da die Zellen ja selbst ausdifferenziert sind. Während der Differenzierung lagern sich Methylketten auf die DNA. Ein entscheidender, wenn nicht sogar der limitierende Faktor der Reprogrammierung besteht darin, daß die DNA erst wieder aufgeschlossen werden muß. Dies geschieht durch eine Demethylierungsreaktion, die jedoch völlig unbekannt ist. Zurückprogrammierte iPS-Zellen haben genetische Schäden (Mutationen) und ein Krebsrisiko. Hautzellen lassen sich nicht vollständig in den pluripotenten embryonalen Zustand zurückverwandeln. Sie behalten einen Teil ihrer alten Eigenschaften. Ihre ursprüngliche epigenetische Programmierung wird nicht vollständig gelöscht. Ihr Einsatz wird dadurch erschwert.

Einige chemische Veränderungen der Erbsubstanz bleiben bei der Reprogrammierung erhalten. Die Erbinformation oder der so genannte Pathway (Syntheseweg) der Differenzierung einer Zelle in eine der 220 spezifisch verschiedenen Organzellen des Organismus liegt nur in der embryonalen Zelle frei. Bei einer Reprogrammierung bleibt diese Erbinformation geblockt, womit eine Anwendbarkeit von iPS-Zellen fraglich wird. Auch die geringe Ausbeute der zurückgezüchteten iPS-Zellen könnte damit erklärt werden.

Bisher hatte man angenommen, aber nie überprüft, daß die aus Hautzellen eines Patienten erzeugten induzierten pluripotenten Stammzellen vom Immunsystem als körpereigene Zellen angesehen und toleriert werden. Jetzt zeigten Tierversuche US-amerikanischer Biologen vom Institute for Biological Studies im kalifornischen La Jolla, dass injizierter iPS-Zellen zur Abstoßung des neuen Gewebes führen. Deswegen sind weitere langwierige, zeitaufwendige und kostspielige Untersuchungen nötig bevor iPS-Zellen in der Therapie sicher eingesetzt werden können.

Viele Forscher beharren darauf, daß embryonale Stammzellen unumstritten am besten für die Regenerationsmedizin geeignet sind und alle anderen Forschungsrichtungen nur Zeitverschwendung seien. Forschungsaktivitäten mit humanen embryonalen Stammzellen werden in den USA seit kurzem wieder staatlich finanziert. Ein Ausweg aus dem Ethik-Dilemma der embryonalen Stammzellforschung ist noch weiter entfernt als gedacht. 

Monday, May 9, 2011

Zerstörend für menschliche Embryonen und Forscher

Ein U.S. Gericht entschied Ende April 2011, dass staatliche Mittel weiterhin in die humane embryonale Stammzellforschung fließen dürfen und machte damit den Gerichtsspruch von Richter Royce Lambert vom August 2010 rückgängig. Von Edith Breburda


Washington (kath.net) Ein U.S.-amerikanisches Gericht entschied am 29. April 2011, dass die humane embryonale Stammzellforschung weiterhin mit Staatsgeldern gefördert werden darf. Wissenschaftler sprechen von einem Sieg zugunsten des medizinischen Fortschrittes. Obwohl bisher keine einziger Mensch (oder Tier) mit embryonalen Stammzellen behandelt wurde. Die Frage ist somit durchaus berechtigt, ob überhaupt jemals eine Therapie mit humanen embryonalen Stammzellen einsatzfähig sein wird. 

An Geldern mangelt es nicht um die vielen Versprechungen der Forscher wahrmachen zu können. Private Gelder, und nicht zu knapp, fließen seit jeher in die sehr umstrittene Forschung, bei der man menschliche Embryonen „zerstören“ muss. Staatliche Universitäten, die kaum private Förderer haben, sind auf öffentliche Mittel angewiesen. Humane Stammzellen werden gewonnen, indem man Embryos, die man in vitro, im Labor oder in einer Fertilisationsklinik erzeugt hat, zerstört, anstatt sie in den Mutterleib einzupflanzen.

Am 25. August 2010 hatte der U.S. Verwaltungs-Richter Royce Lambert der Forderung der adulten Stammzellforscher Dr. James Sherely und Dr. Theresa Diesher stattgegeben, humane embryonale Stammzellforschung nicht mehr mit Steuergeldern zu finanzieren. Er berief sich auf das seit 15 Jahren bestehende Dickey-Wicker Gesetz, in welchem festgelegt wurde, dass Staatsgelder nicht eingesetzt werden dürfen für Experimente, in denen Embryos zerstört werden. 

Wissenschaftler der Staatlichen Universität in Madison/Wisconsin sowie der bis Ende 2010 noch amtierende Gouverneur Doyle nahmen den Urteilsspruch vom August 2010 mit Entsetzen auf. Doyle sprach der Universität seine volle Unterstützung im Kampf gegen die Steuergeldsperrung zu. Er fand es inakzeptabel, dass sich Geldfragen zerstörerisch auf die Forschung auswirken. Die akademische Freiheit, die auch in ethischen Fragen die freie Wahl der Forscher respektieren muss, werde dadurch vehement eingeschränkt. Die Universität von Madison hat Pionierarbeit in der humanen embryonalen Stammzellforschung geleistet und wurde von jeher mit staatlichen Mitteln gefördert. Es wurde argumentiert, dass ein plötzlicher Stopp der staatlichen Mittel die Universitätsforscher erheblich gegenüber privat geförderten Institutionen benachteiligt. Das Verbot, Embryos zu zerstören, wirke sich destruktiv auf die Forschung aus, erklärten die Pionier-Stammzellforscher Ende August 2010 in einer eilig zusammengerufenen Sitzung mit dem Gouverneur. Ein solches Verbot drehe die Uhr zurück in die Zeit des U.S. Präsidenten George Bush, der humane embryonale Stammzellforschung nur in Ausnahmefällen mit Steuergeldern finanzierte. Präsident Obama hatte 2009 neue Richtlinien gesetzt, damit die humane embryonale Stammzellforschung mit Geldern des National Institute of Health (NIH) finanziert werden kann. Die humane embryonale Stammzellforschung ist von der Zerstörung von menschlichen Embryos abhängig. 

Das Nationale Gesundheits-Institut (NIH) in Washington interpretierte das "Dickey-Wicker Gesetz" von jeher auf seine Weise und lockerte den Bann der Finanzierung erheblich. Die direkte Zerstörung der Embryos werde zwar nicht mehr gefördert, aber die Gelder dürften angewandt werden für Forschungen an bereits vorhandenen humanen embryonalen Stammzellen. Es wurde auch behauptet, dass Stammzellen keine Embryos sind. Auch das Gericht, das über einen Einspruch der embryonalen Stammzellforscher gegen den Finanzierungs-Stopp tagte, benutzte diese Argumentation, um weiterhin den Einsatz von Steuergeldern für humane embryonale Stammzellforschung zu rechtfertigen. Somit wurde das Urteil von Richter Royce Lamberth vom August 2010 am 29 April 2011 von einem US Gericht wieder aufgehoben. 

Forscher glauben, embryonale Stammzellen hätten (wenn auch in ferner Zukunft) das Potential, unheilbare Krankheiten wie z. B. Parkinson zu heilen. Es hat sich allerdings gezeigt, dass es viel schwieriger ist als vorgesehen war, embryonale Stammzellen z.B. in Knochenzellen oder Nervenzellen umzuwandeln. Zudem ist der Vorgang überhaupt nicht effizient. Warum sollte man nicht den einfachen Weg gehen und eine schon spezialisierte adulte Zelle in eine andere spezialisierte Zelle umwandeln? Viele Wissenschaftler sehen in der adulten Stammzellforschung einen viel schnelleren und vielversprechenderen Weg Krankheiten zu heilen und somit gehört diesem Forschungszweig die Zukunft der Biomedizin. Die Befürchtung von Dr. Theresa Diescher und Dr. James Sherely, Steuergelder für die humane embryonale Stammzellforschung zu "vergeuden", ist voll gerechtfertigt. Der neue Senator von Wisconsin Ron Jonson sagte im November 2010 der Presse: „Meine tiefste Überzeugung ist es, dass wir nicht in eine Situation geraten sollten, in der wir Leben erzeugen indem wir es zerstören“. (“My basic belief is you don't want to get in a situation where you are creating life by destroying it.") 

Siehe: "Promises of New Biotechnologies," (ebook Amazon, 2011) Englische Ausgabe des Buches: "Verheissungen der neuesten Biotechnologien"(Christiana Verlag, 2010) von Edith Breburda 

Monday, April 4, 2011

Interna einer US-Uni: Meinungsfreiheit nur für die Mehrheitsmeinung?

Wenn der wissenschaftliche intellektuelle Austausch nicht gewährleistet sei, könne man keine neuen Entdeckungen machen. Doch die Meinungsfreiheit hört bei Stammzellforschung auf. Ein Kommentar von Edith Breburda


Madison (kath.net) Anfang April 2011 veröffentlichte der Kanzler der Universität Madison, Wisconsin, die man gemeinhin wegen ihres politischen "touches" als das Berkeley des Mittleren Westens bezeichnet, ein Rundschreiben an die Universitäts-Mitglieder (Talking Points Memo, TPM, 1.April 2011). 


Der Kanzler teilte seinen Kollegen mit, dass der Parteisprecher der Republikaner die Freigabe der Akteneinsicht über einen Professor William Cronon angefordert hat. Professor Cronon hatte sich u.a. in der New York Times kritisch über den neuen republikanischen Pro-Life Gouverneur Scott Walker geäußert, der ein Gesetz über staatliche Mittelkürzungen in Wisconsin erlassen hat. Der Kanzler teilte in seinem Rundschreiben mit, er sei stolz, Prof. Cronon als Mitglied des Lehrkörpers zu haben. Die Regierung habe jedoch das Recht Akten anzufordern, und muss dafür nicht den Grund nennen.


Von dem Gesetz der Akteneinsicht wird oft Gebrauch gemacht entweder von einer links- oder einer rechtsorientierten Part ei und dieses scheint nichts Ungewöhnliches zu sein. Die Universität sieht sich verpflichtet diese Akteneinsicht zu gewähren da sich die Regierung ein Bild über die politische Ausgeglichenheit der Mitarbeiter der Universität machen will.

Der Kanzler betonte in seinem Rundschreiben, dass er niemals Unterlagen über Studenten herausgibt. Dritte werden von der Einsicht in persönliche Emails, oder in den wissenschaftlichen Austausch unter Kollegen ausgeschlossen. Diese Informationen fallen unter die Akademische Meinungsfreiheit. Über seine Forschungen und sein Fachwissen, das man sich an der Universität angeeignet hat, soll man frei diskutieren können. Man sollte sich keine Sorge machen, irgendeinen Nachteil zu erleiden wegen seiner Ansichten, die eventuell von der allgemeinen Auffassung oder sogar Lehrmeinung abweichen.

Wenn der wissenschaftliche intellektuelle Austausch nicht gewährleistet ist, könnte man keine neuen, eventuell lebensrettenden Entdeckungen machen, vermerkt der Kanzler der Universität. Auch die politischen Auseinandersetzungen in einer hitzigen Debatte gehören zum Akademischen Leben, sie sind Inbegriff der Akademischen Freiheit. Dies trifft gerade für die Universität Wisconsin-Madison zu.

Wenn Mitarbeiter Emails oder andere Mittel benutzen, um miteinander zu diskutieren, sollten die Inhalte ihres Austausches nicht der Öffentlichkeit preisgegeben werden, denn so ein Vorgang würde ihre Akademische Freiheit massiv verletzen und jede Diskussion im Keim ersticken.

Der Kanzler ermutigte seine Mitarbeiter, auch weiterhin furchtlos schwierige und unpopuläre Fragen zu stellen, ohne Angst zu haben, deswegen eine Sonderstellung einzunehmen oder Repressalien zu erleiden. Dies sei ganz nach dem Motto der Universität: "Continual and fearless sifting and winnowing of ideas" (Kontinuierlich und furchtlos, Sichtung und Worfeln der Ideen (Worfel ist ein Dreschflegel, der die Spreu von den Körnern trennt).

Das Schreiben des Kanzlers wurde nicht von allen als korrekt bezeichnet. Ein Mitglied der Universität stellte dazu fest, dass man nur dann keine Repressalien befürchten muss, wenn man eine Dauerstelle an der Universität hat. Er selber habe Freunde die als Wissenschaftliche Angestellte oder Post Doc's an der Universität arbeiten und sich nicht trauen ihre Meinung kund zu tun, da sie sonst fristlos und ohne weitere Diskussion entlassen würden.

Mitarbeiter von Instituten die Forschungen an humanen embryonalen Stammzellen betreiben, und das sind sehr viele an dieser Universität, wagen es nicht zum Ausdruck zu bringen, dass sie moralische Einwände und Gewissensbisse haben. Sein Chef dürfe auf gar keinen Fall davon erfahren, vertraute der Freund ihm an, denn schon bei der Einstellung ist es Standartfrage, ob man gegen Tierversuche oder Stammzellforschung sei.

Weiterhin weiß der Universitätsangehörige über einen Bekannten zu berichten, der sogar gezwungen wurde, seine Kündigung einzureichen, weil er wissenschaftliche Bedenken an einem vollkommen unnützen Tierversuch hatte, bei dem humane embryonale Stammzellen involviert waren.

Der nun schon seit 30 Jahren an der Universität Beschäftigte stellt immer wieder fest, dass die Toleranz bei Andersdenkenden sehr schnell aufhört. Er erlebt ein Arbeitsumfeld in dem Akademischen Freiheit limitiert wird. Viele seiner Bekannten schweigen lieber aus Angst davor, ihren Job zu verlieren. 


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